Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist nach der deutschen Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) seit dem 01. April 2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige, d. h. in der Regel gefährliche Abfälle. Zum elektronischen Nachweisverfahren zählen sämtliche Dokumente zur Nachweis- und Verbleibskontrolle, im engeren Sinne der elektronische Entsorgungsnachweis und der elektronische Begleitschein sowie im weiteren Sinne die elektronische Registerführung.

Seit dem 01. Februar 2011 ist zusätzlich die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur anstelle der schriftlichen Unterschrift bei gefährlichen Abfällen verpflichtend. Damit ist das elektronische Abfallnachweisverfahren in der endgültigen Form eingeführt.

Das elektronische Abfallnachweisverfahren bietet den Unternehmen einige Vorteile. Hier sind insbesondere die steigende Datenqualität und die Beschleunigung der Kommunikation zwischen den Beteiligten zu nennen.

Für den Anwender des elektronischen Abfallnachweisverfahrens stehen vom Grundsatz her mehrere Systemalternativen zur Auswahl.

Wir haben uns für eine Providerlösung entschieden und arbeiten seit langer Zeit mit der Firma Abfallmanagement aus Recklinghausen (ZEDAL) zusammen. Ausschlaggebend hierfür waren für uns der Nachweis der Praxistauglichkeit des Systems, die Datensicherheit der Registerführung sowie die Zukunftssicherheit des Systems im Hinblick auf die Änderung von Anforderungen.

Gerne steht Ihnen für weitere Informationen in unserem Hause Frau Conny Sass unter der Telefonnummer 0 23 54 - 70 88 4-13 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Gerne bieten wir Ihnen eine komplette Beratung in allen Fragen des Abfallmanagements an.

Nach der Aufnahme Ihres Ist-Zustandes entwickeln wir für Sie ein komplettes und umweltgerechtes Abfallwirtschaftskonzept das speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt wird.

Angefangen von der Probenahme und Analytik Ihrer zu entsorgenden Abfallstoffe über die Erstellung der notwendigen Formulare der elektronischen Nachweisverordnung (eANV), den fachgerechten Transport zu den Entsorgungsanlagen bis hin zur Erstellung der Abfallbilanz. Wir kümmern uns unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen um Ihre Bedürfnisse.

Wir sind:

  • Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebeverordnung
  • Fachbetrieb nach Wasserhaushaltgesetz