Um Ihnen eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten betreiben wir an zwei Standorten nach dem BlmSchG-genehmigte Zwischenlager für flüssige Sonderabfälle. Den Genehmigungsumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang des Zertifikates.
Entsorgungsfachbetrieb § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Entsorgungsfachbetriebeverordnung